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   BVerwG, 21.05.2021 - 7 B 14.20   

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https://dejure.org/2021,23154
BVerwG, 21.05.2021 - 7 B 14.20 (https://dejure.org/2021,23154)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.2021 - 7 B 14.20 (https://dejure.org/2021,23154)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 2021 - 7 B 14.20 (https://dejure.org/2021,23154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Durchsetzung der Aufstellung eines Luftreinhalteplans durch eine Einzelperson zur Einhaltung geltender Immissionswerte für Ammoniak und Feinstäube bei Überschreitung festgelegter Grenzwerte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Durchsetzung der Aufstellung eines Luftreinhalteplans durch eine Einzelperson zur Einhaltung geltender Immissionswerte für Ammoniak und Feinstäube bei Überschreitung festgelegter Grenzwerte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2021 - 7 B 14.20
    Soweit die Beschwerde mir ihrer Frage geklärt wissen will, ob eine Einzelperson bei Überschreitung festgelegter Grenzwerte die Aufstellung eines Luftreinhalteplans klageweise durchsetzen kann, bedarf es der Durchführung eines Revisionsverfahrens schon deswegen nicht, weil es in der Rechtsprechung des Senats bereits seit längerem geklärt ist, dass von Immissionsgrenzwertüberschreitungen unmittelbar betroffenen Personen ein solches Klagerecht zusteht (BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 7 C 21.12 - BVerwGE 147, 312 Rn. 41).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-752/18

    Um die Verantwortlichen des Freistaats Bayern dazu anzuhalten, in München

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2021 - 7 B 14.20
    Das Vorbringen der Beschwerde erschöpft sich im Übrigen in dem Hinweis auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2019 - C-752/18 [ECLI:EU:C:2019:1114] -.
  • BVerwG, 15.05.2019 - 7 C 27.17

    Zurückverweisung des Rechtsstreits um das Steinkohlekraftwerk Lünen

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2021 - 7 B 14.20
    Die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhaltswürdigung stellt dies nicht infrage (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2019 - 7 C 27.17 - NVwZ 2019, 1601 Rn. 56 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2021 - 7 B 14.20
    Jedoch findet nach Nr. 4.4.2 und 4.8 der als allgemeiner Verwaltungsvorschrift nach § 48 BImSchG erlassenen TA Luft, die die Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Hinblick auf die Luftreinhaltung konkretisiert, im Falle der Einwirkung von Ammoniak eine Prüfung statt, ob insbesondere unter Berücksichtigung bestimmter Mindestabstände der Schutz vor erheblichen Nachteilen gewährleistet ist (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 20. August 2008 - 4 C 11.07 - BVerwGE 131, 352 Rn. 33).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2021 - 7 B 14.20
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt, also näher ausgeführt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. Juni 2020 - 7 B 16.19 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2021 - 7 B 14.20
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch dann hat, wenn das Bundesverwaltungsgericht als letztinstanzliches Gericht in dem angestrebten Revisionsverfahren zur Auslegung einer entscheidungsrelevanten unionsrechtlichen Regelung voraussichtlich eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV einholen muss (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1986 - 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243 und vom 13. Juli 2007 - 3 B 16.07 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 9 Rn. 15).
  • BVerwG, 09.06.2020 - 7 B 16.19

    Beseitigung einer Aufschüttung im Überschwemmungsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2021 - 7 B 14.20
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt, also näher ausgeführt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. Juni 2020 - 7 B 16.19 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 13.07.2007 - 3 B 16.07

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; auslaufendes Recht;

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2021 - 7 B 14.20
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch dann hat, wenn das Bundesverwaltungsgericht als letztinstanzliches Gericht in dem angestrebten Revisionsverfahren zur Auslegung einer entscheidungsrelevanten unionsrechtlichen Regelung voraussichtlich eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV einholen muss (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1986 - 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243 und vom 13. Juli 2007 - 3 B 16.07 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 9 Rn. 15).
  • BVerwG, 12.02.2024 - 7 B 8.23
    Soweit der Kläger ein Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 AEUV an den Gerichtshof der Europäischen Union anregt, fehlt es an einer substantiierten Darlegung eines Klärungsbedarfs durch den Gerichtshof (vgl. zum Ganzen etwa BVerwG, Beschluss vom 21. Mai 2021 - 7 B 14.20 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 08.10.2021 - 7 B 1.21

    Maßgeblicher Zeitpunkt für gerichtliche Überprüfung einer

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt, also näher ausgeführt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 21. Mai 2021 - 7 B 14.20 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.11.2021 - 7 BN 7.21

    Auslegung einer Verordnung

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 21. Mai 2021 - 7 B 14.20 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 21.07.2023 - 10 BN 1.23
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt, also näher ausgeführt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 21. Mai 2021 - 7 B 14.20 - juris Rn. 5).
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